AGBs

Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Greindl GmbH, Hafnermeister, A-4224 Wartberg

Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft und liefert ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen. Durch Auftragserteilung werden sie anerkannt. Für Vertragsveränderungen oder Ergänzungen wird ausdrücklich die Schriftform vereinbart. Technische Auskünfte, die über die Herstellerangaben hinausgehen, bedürfen schriftlicher Bestätigung. Grundlage bilden die uns vom Kunden gegebenen Problemdarstellungen, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir ausgehen. Wird der Besteller für jemand anderen tätig, haftet er verschuldensunabhängig für Zustandekommen und Erfüllung des Auftrages.

1. Angebote/Preise Preise sind in €uro ohne Umsatzsteuer, freibleibend ab Lager. Vereinbarte reduzierte Preise sind nur gültig, wenn innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt wird. Bei Ausschreibungen und bei der Anforderung von Angeboten haftet der Kunde, dass alle nach den einschlägigen technischen Normen erforderlichen Angaben enthalten sind. Bei Fliesen beinhaltet die Verrechnungsmenge auch den üblichen Fugenabstand in verlegtem Zustand. Die vereinbarten Preise sind grundsätzlich für 3 Wochen verbindlich. In diesem Zeitraum werden Veränderungen der Preise nur insoweit verrechnet, als sie durch kollektivvertragliche Lohn- u. Gehaltsänderungen oder Preiserhöhungen unserer Lieferanten verursacht werden. Alle angegebenen Mengen bzw. Regiestunden sind ca. Annahmen. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand.

2. Aufträge An uns vergebene Aufträge, auch solche aufgrund eines von uns erstellten Offerts, sind nur dann verbindlich, wenn wir sie entweder schriftlich bestätigen oder durch tatsächliche Auslieferung erfüllen. Bei Sonderbestellware ist keine Auftragsstornierung möglich. Für Waren, die der Lieferant nicht ständig auf Lager führt, wird in vollen Verpackungseinheiten geliefert und verrechnet.

3. Lieferung Die vereinbarte Lieferfrist ist verbindlich. Wird eine als verbindlich vereinbarte Lieferzeit überschritten, hat der Käufer nur das Recht, uns eine Nachfrist von 4 Wochen bzw. bei Sonderbestellware eine solche von 8 Wochen zu setzen und danach vom Vertrag zurückzutreten. Außer für Personenschäden werden Schadenersatzforderungen des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder wegen Vertragrücktrittes ausgeschlossen, sofern wir oder die Person für die wir einzustehen haben, den Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig verschuldet haben. Der Kunde muss nach unserer Verständigung die Waren sofort abholen. Wenn bei Großmengen eine Teilabnahme vereinbart wurde, muss jede Teilmenge aus vollen Paletten bestehen, die Restmenge ist auf einmal abzunehmen. Holt der Kunde das Material nicht ab, sind wir berechtigt auf seine Kosten die Ware an seine Firmenanschrift zuzustellen. Verpackungsmaterial wird verrechnet und nicht zurückgenommen. Paletten müssen bezahlt werden. Bei Rückgabe der Paletten in einwandfreiem Zustand innerhalb von 30 Tagen wird der Einsatz, vermindert um das Entgelt für die Palettenabnützung, sowie um etwaige uns entstandene Rückholkosten, vergütet. Sofern die Lieferung mit Verpackungsmaterial erfolgt, wird dieses vom Auftragnehmer nicht zurückgenommen und verpflichtet sich der Auftraggeber die ordnungsgemäße Entsorgung über die Haushaltssammlung, über Altstoffsammlungszentren oder gewerbliche Sammler oder Kommunen selbst durchzuführen. Sofern eine Beladung durch unser Personal erfolgt, geschieht dies ausschließlich auf Anweisung und alleiniges Risiko des Kunden.

4. Zustellung Für gewünschte Zustellung verrechnen wir einen Frachtkostenanteil. Die mögliche erlaubte Zufahrt mit schweren LKW’s ist vorausgesetzt. Bei Zustellversuchen wo nicht abgeladen werden kann, z. B. wegen ungenügender Befahrbarkeit mit schweren LKW’s oder mangels Warenübernahme verrechnen wir die vollen uns entstandenen Kosten. Der Empfänger muss unverzüglich das Fahrzeug auf seine Kosten selbst abladen. Ist Abladen durch uns vereinbart, bedeutet dies Abstellen der Ware direkt neben dem LKW. Verzögerungen gehen zu Lasten des Empfängers.

5. Toleranzen Mengenangaben in Angeboten etc. erfolgen ohne Gewähr. Der Kunde ist verantwortlich auch Mengen, die von uns ermittelt wurden zu kontrollieren. Abweichungen von Prospektangaben, Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen, Gewichten und Qualitäten bleiben vorbehalten. Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen, die nicht den Preis betreffen, sondern z. B. Änderungen von Farbschattierungen, können unsererseits vorgenommen werden. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.

6. Gewährleistung und Haftung Wir leisten Gewähr laut Gesetz. Sofern sich der Kunde auf öffentliche Äußerungen über den Vertragsgegenstand, vor allem in der Werbung beruft, hat er dies bei Vertragsabschluss dem Verkäufer schriftlich bekannt zu geben. Besondere Eigenschaften oder für die geplante Nutzung erforderliche Eigenschaften gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung als zugesagt. Als gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften gelten die von Herstellern abgegebenen Produkteigenschaften, sowie jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckbestimmter Anwendung an das Produkt gestellt werden können, sowie die einschlägigen technischen Normen. Bei frostsicherer Ware gewährleisten wir lediglich Frostbeständigkeit gemäß EN -Norm 202. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Lagerung und Weiterverarbeitung der Waren durch den Kunden. Die Ware ist sofort bei Übernahme, jedenfalls aber vor begonnener Verlegung auf Vollständigkeit und Richtigkeit, sowohl optisch als auch hinsichtlich der angegebenen Produktbezeichnungen und Chargenziffern zu überprüfen. Eine Mängelrüge hat sofort, jedenfalls aber vor Beginn der Verlegung, zu erfolgen. Alle anderen Beanstandungen sind sofort nach dem Auftreten von Mängeln, spätestens aber bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 3 Tagen nachweislich geltend zu machen. Außer für Personenschäden werden Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Beim Verkauf sowohl in unserem Verkaufsgeschäft als auch auf der Baustelle wird eine Haftung für Beratung auf die Auswahl des richtigen Materials nach Maßgabe der Informationen und Problemdarstellungen des Kunden, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir ungeprüft ausgehen können, eingeschränkt. Eine Haftung für die richtige Verarbeitung wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass wir dem Kunden schriftliche Verarbeitungs- oder Verlegehinweise übergeben. Ebenfalls wird eine Haftung für die richtige Wartung und Pflege ausgeschlossen. Informationen zu diesen Themen vom Österreichischen Fliesenverband sind abrufbar unter www.fliesenmeister.at/pdf/Wartungsfuge.pdf bzw www.fliesenmeister.at/pdf/PflegeKeramik.pdf. Als Frist gemäß § 1 (2) PHG für die Bekanntgabe des Herstellers, Importeurs oder Lieferanten werden 6 Wochen nach schriftlichem Verlangen des Kunden vereinbart.

7. Erfüllung und Gefahrenübergang Nutzung und Gefahr gehen mit der Übergabe oder dem Zeitpunkt der bedungenen Übergabe der Waren an den Käufer oder einen von ihm Beauftragten über. Bei Zustellung auf eine unbesetzte Baustelle übernehmen wir keine Verantwortung für Unversehrtheit und Vollständigkeit der Lieferung. Bei Versand durch einen Dritten ist für den Gefahrenübergang die Übergabe an den Frachtführer maßgeblich.

8. Umtausch und Warenrücknahme Wir sind nicht verpflichtet Waren umzutauschen oder zurückzunehmen, Erklären wir uns freiwillig dazu bereit, so gelten folgende Bedingungen: a) nur innerhalb von 14 Tagen ab Lieferdatum, b) nur Lagerware (ausgeschlossen ist daher Sonderbestellware und Abverkaufsware), c) nur wenn idente Ware in gleicher Farbnuance und gleichem Kaliber bei uns noch auf Lager ist, d) nur original verpackte, unbeschädigte Ware in vollen Verpackungseinheiten abzügl. 20 % Manipulationsgebühr (=Rücknahmegebühr). e) Rückgabe von Bindemittel wie Kleber, Fugenmasse, etc. verrechnen wir keine Manipulationsgebühr (= Rücknahmegebühr).

9. Zahlung Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Zahlungen werden unbeschadet eines angegeben Verwendungszwecks den ältesten Forderungen einschließlich Zinsen etc. angerechnet. Bei Zahlungsverzug werden 10 % p. a. Verzugszinsen vereinbart. Bearbeitungsgebühr: 1. Mahnung € 10,00 € 2. Mahnung 20,00 € und für die 3. und letzte Mahnung 60,00 € zuzüglich Umsatzsteuer. Zur Betreibung oder Einbringung unserer Forderung auflaufende gerichtliche oder außergerichtliche Kosten z. B. Kosten eines Inkassoinstitutes sind vom Kunden zu ersetzen. Das Recht des Kunden seine Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern wird ausgeschlossen, es sei denn, dass wir unsere Leistung nicht vertragsgemäß erbringen oder ihrer Erbringung durch schlechte Vermögensverhältnisse gefährdet wäre. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden – außer in Fällen der Zahlungsunfähigkeit und bei Gegenforderungen, die im restlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind ist ausgeschlossen. Bei gerichtlicher Geltendmachung einer unserer Forderungen werden sämtliche Zahlungsziele, Rabatte, Nachlässe und Vergütungen auch hinsichtlich aller anderen offenen Posten unwirksam. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen, sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Käufers, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern, oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

10. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung (inklusive Zinsen und Nebenkosten) unser Eigentum. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn sie abschnittweise bestellt, ausgeliefert und verrechnet werden, gelten als einheitlicher Auftrag. Bei Zahlungsverzug, sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Käufers, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Bei allen Warenrücknahmen verrechnen wir angemessene Transport- und Manipulationskosten. Der Käufer tritt uns schon jetzt alle seine Forderungen gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Ware entstehen, bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen ihn aus der Kaufpreisforderung und aller anderen Forderungen zahlungshalber ab und wird den zu unseren Gunsten bestehenden Eigentumsvorbehalt gegenüber seinen Kunden offen legen.

11. Erfüllungsort: Erfüllungsort ist Wartberg/Aist

12. Sonstige Vertragsbestimmungen: Der Kunde erteilt persönlich seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag erhaltenen persönlichen Daten von uns automatisationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden dürfen.

13. Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des KSchG, gelten zusätzlich oder in Abänderung folgende Bestimmungen:

a) Verrechnet werden die am Tag der Lieferung bzw. Leistungsdurchführung gültigen Preise. Etwa zugesicherte Fixpreise gelten vorbehaltlich amtlicher Preis- und Lohnerhöhungen innerhalb der Lieferfrist.

b) Schadenersatzforderungen wegen verspäteter Lieferung oder wegen Vertragrücktrittes werden ausgeschlossen.

c) Als Gewährleistungsfrist wird ein Zeitraum von 6 Monaten vereinbart. Die Beweislast dafür, dass ein Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war, liegt in jedem Fall beim Kunden. Bei Mindersortierung oder bei Sonderposten besteht keine Gewährleistung. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist in jedem Fall eine sofortige Warenüberprüfung, sowie schriftliche Mängelrüge bei von außen erkennbaren Mängeln sofort am Liefer- bzw. Frachtschein, sonst innerhalb von 2 Tagen. Im Falle der Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware zuerst anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Die Gewährleistung erlischt bei Verlegung bzw. Einbau der Ware oder wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Käufer Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Bei Gewährleistungsansprüchen haben wir das Wahlrecht, Verbesserung, Austausch der Ware oder Preisminderung zu gewähren. Ein Anspruch des Bestellers auf Aufhebung des Vertrages wird auf jeden Fall ausgeschlossen. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist hat der Besteller nicht mehr das Recht, einen Mangel durch Einrede geltend zu machen.

d) Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung aus dem Titel des Schadenersatzes verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 5 Jahren ab Lieferung. Für Mangelfolgeschäden haften wir nicht.

e) Der Kunde verzichtet darauf, diesen Vertrag, aus welchem Grund immer, auch nicht wegen laesio enormis oder wegen Irrtums anzufechten.

f) Der Kunde kann Gegenforderungen nur aufrechnen, die von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind. Der Kunde darf seine Leistung unter keiner Voraussetzung zurückzubehalten.

g) Die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

h) Für sämtliche aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für Pregarten sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

Stand Juli 2024